Arbeitsgericht Augsburg | AZ: 4 Ca 2585/11
Das Arbeitsgericht Augsburg hatte mit Beschluss vom 04.11.2011 festgestellt, dass die beklagte Arbeitgeberin für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung in Höhe von € 10.000,00 zu bezahlen hat. Die Arbeitgeberin wurde zudem verpflichtet, ein wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen und zu übersenden. Der Kündigungsschutz [...]